Seit Februar 2007 sind wir eine Ausbildungsfahrschule!
Die Voraussetzungen zum Fahrlehrerberuf (§2 Fahrlehrergesetz):
- Alter: Mindestens 21 Jahre bei Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis
- Körperliche und geistige Eignung, persönliche Zuverlässigkeit: Nachweise durch ärztliches Zeugnis
- Auszug Verkehrszentralregister und polizeiliches Führungszeugnis
- Vorbildung: Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf
- Führerscheine: 3 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Sprachkenntnisse: Deutsch in Wort und Schrift
Dauer der Ausbildung:
- Der Lehrgang dauert ca. 8 Monate
- Berufspraktische Ausbildung: ca. 4 Monate
- Pädagogikwochen zur Reflexion: 2 x 1 Woche
Gesamtdauer: ca. 12-14 Monate
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter 0160 / 94 68 4444
Fahrschule Karl-Heinz Saller
Am Bahnhofsesch 15
49594 Alfhausen
Tel.: 05464 / 30 30
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